Zuwendungsbestätigung Chibodia e.V.
Chibodia e.V. – Freunde für Kinder in Kambodscha ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke durch die Freistellungs-Bescheinigung vom 22. Februar 2016 des Finanzamtes Gießen Steuernummer 20 250 66 39 9 K07 zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt.
Bisher konnten Spenden bis zu einem Betrag von 100 Euro ohne Zuwendungsbestätigung steuerlich geltend gemacht werden. Durch die Gesetzesänderung im Oktober 2007 wurde diese Grenze auf 200 Euro angehoben. Dem Finanzamt reicht bis zu diesem Betrag der Nachweis durch einen Überweisungsbeleg der Bank aus.
Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger anzugeben. Somit sind wir in der Lage, eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Diese benötigen Sie ab einem Betrag von mehr als 200 Euro als Vorlage beim Finanzamt, falls Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen möchten. Sollten Sie bis spätestens zu Beginn des Folgejahres keine Quittung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an:
E-Mail des Schatzmeisters: chris@chibodia.org
oder schreiben Sie an
Chibodia e.V.
Freunde für Kinder in Kambodscha
Zum Hasenberg 26
35415 Pohlheim-Holzheim